ÖKODESIGN-Verordnung

VERORDNUNG (EU) 2024/1103 Der Kommission   zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission.


Ab dem 1. Juli 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/1103 zur Ökodesign-Richtlinie verbindlich in Kraft. Ziel ist es, elektrische Heizsysteme in ganz Europa effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu gestalten.

Die Verordnung definiert klare und verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz sowie an die Regelungstechnik von elektrischen Heizgeräten. Nur Systeme, die über eine intelligente Steuerung verfügen – etwa mit Zeitprogrammierung, Präsenz- oder Fenster-offen-Erkennung – dürfen künftig als Hauptheizsysteme betrieben und verkauft werden.

Die Einhaltung dieser Vorgaben soll nicht nur den Energieverbrauch senken, sondern auch den CO₂-Ausstoß deutlich reduzieren und so zu einem klimafreundlicheren Gebäudesektor beitragen.


Um die gesetzlichen Anforderung der Ökodesign Verordnung (2024/1103) zu entsprechen, dürfen elektrische Raumheizgeräte mit einer Nennleistung von über 250 Watt nur mit entsprechenden Regeleinheiten bertieben werden.

Kennzeichnung

Produktinformation gemäß 2024/1103

Bei ortsfesten, elektrischen Einzelraumheizgeräten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 250W,  ist die verbindliche Ökodesign Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission zu erfüllen. Das Pordukt muss mit einem Regler ausgesttatet sein, der mindestens die folgenden Regelungsfunktionen erfüllt: elektronischer Raumtemperaturregler mit Wochentagsregelung (TW) und mindestens eine f-Funktion (z.B. f2,f3, f4 ,f7 oder f8)

Elektronischer Thermost mit Wochentagsregelung Regelungsfunktion (f- Funktion) Bezeichnung
TW (0/2/0/0/0/0/0/0) Erkennung offener Fenster
TW (0/0/3/0/0/0/0/0) Fernbedienungsoption
TW (0/0/0/4/0/0/0/0) Adaptive Regelung des Heizbeginns
TW (0/0/0/0/0/0/7/0) Selbstlernfunktion
TW (0/0/0/0/0/0/0/8) Regelungsgenauigkeit

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